Häufige Fragen

Anerkennung als Ausbildungsbetrieb

Wann kann ich Ausbildungsbetrieb werden?

Sie oder ein Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen haben einen entsprechenden fachlichen Abschluss zum/r Meister/in, Agrarbetriebswirt/in, Bachelor oder Master und die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie grundsätzlich berechtigt Ausbildungsbetrieb zu werden. Da aber nicht nur die pädagogische und fachliche, sondern auch die betriebliche Eignung festgestellt wird, bedarf es einer Prüfung bei Ihnen im Betrieb durch die Landwirtschaftskammer NRW.

Wie muss ich vorgehen, um Ausbildungsbetrieb zu werden?

Ihr Ansprechpartner für die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb ist die Landwirtschaftskammer NRW:

Nevinghoff 40
48147 Münster

Telefon: 0251 2376-0
Telefax: 0251 2376-521

E-Mail: info@lwk.nrw.de
Web: www.landwirtschaftskammer.de

Wie viele Auszubildende kann ich ausbilden?

Die Anzahl der Auszubildenden, die Sie ausbilden dürfen, wird Ihnen nach der Prüfung von der Landwirtschaftskammer NRW mitgeteilt.


Berichtsheft

Was muss beim Führen des Berichtsheftes beachtet werden und wieviel kostet es?

Das ordnungsgemäße Führen des Berichtsheftes ist unbedingt notwendig, da dieser Ausbildungsnachweis Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Er gibt Auskunft darüber, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule und in der überbetrieblichen Ausbildung vermittelt wurden.

Es ist unerlässlich, das der Ausbilder das Berichtsheft regelmäßig prüft und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit bescheinigt. Wenn Sie als Ausbilder eine vertiefende Führung des Berichtheftes wünschen, empfehlen wir Ihnen mit Ihrem Auszubildenden die Zusatzvereinbarung bei Vertragsabschluss festzusetzen.

Die Vereinbarung sowie wertvolle Hinweise zur Berichtsheftführung können Sie hier nachlesen:
https://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/gaertner/formulare/nachweis/index.htm

Ergänzungsseiten für das Berichtsheft können Sie sich hier herunterladen:
https://www.augala.de/berichtsheft-ergaenzungsseiten.aspx

Wenn Sie AuGaLa-umlagepflichtiger Betrieb sind, melden Sie Ihre neuen Auszubildenden online über www.augala.de an. Dann erhalten Sie automatisch spätestens bis zum Ende der Probezeit kostenlos das Berichtsheft und die Pflanzenbücher zugeschickt.
Alle anderen Betriebe müssen es käuflich erwerben.

Kann mein Auszubildender das Berichtsheft auch online führen?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Mit Erhalt des Ausbildungsnachweises in Ordner-Form, bekommt Ihr Auszubildender Registrierungsdaten für das Online-Portal https://www.berichtsheft-galabau.de. Dann kann er auch mit dem Smartphone unterwegs Eintragungen vornehmen. Zur Prüfung muss das Berichtsheft in ausgedruckter Form der Landwirtschaftskammer vorgelegt werden.

Wie Sie die Führung des Online-Berichtshefts mit den Auszubildenden positiv und unterstützend begleiten können, zeigt Ihnen das kostenlose Training Begleitung zum Online-Berichtsheft. Es gibt noch zwei Termine: das erste Training startet am 3. August, das zweite am 6. September.

Bei Problemen oder Fragen:

Sollte Ihr Azubi evtl. die Anmeldedaten verlegt bzw. technische Schwierigkeiten haben, soll er sich über das Kontakt-Formular  https://www.berichtsheft-galabau.de/services/kontakt melden. Auf diesem Weg können ihm dann neue Anmeldedaten zuschickt werden bzw. der technische Support nimmt Kontakt auf.

Was tue ich, wenn der Auszubildende das Berichtsheft nicht wie vereinbart führt?

Die Verpflichtung zur Führung des Berichtshefts ergibt sich aus dem BBiG und eine nicht ordnungsgemäße Führung kann eine Abmahung zur Konsequenz haben. Auch sollte man den Ausbildungsberater der LWK einbeziehen, da im schlimmsten Fall eine Nichtzulassung zur Prüfung drohen kann, wenn das Helft nicht ordentlich geführt wird.


Berufsausbildungsvertrag

Was gibt es Aktuelles aus dem Berufsbildungsgesetz?

Mit der Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gibt es in der Ausbildung einige Neuerungen wie z. B. der Bachelor Professional, der Mindestlohn für Azubis, eine einheitliche Regelung zur Freistellung für den Berufsschulunterricht, Erleichterungen im Prüfungsbereich usw.
https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/berufliche-bildung/rahmenbedingungen-und-gesetzliche-grundlagen/das-berufsbildungsgesetz-bbig/das-berufsbildungsgesetz-bbig_node.html

Freistellung
- Jugendliche und Erwachsene sind nun bei der Freistellung und Anrechnung des Berufsschulunterrichts gleichgestellt.
- Beschäftigungsverbot von Auszubildenden vor dem Berufsschulunterricht, wenn dieser vor 9 Uhr beginnt.
- Auszubildende sind an Berufsschultagen mit mehr als 5 Stunden einmal in der Woche freizustellen (Schultag = tägliche Ausbildungszeit) bzw. in Berufsschulwochen mit mind. 25 Stunden an 5 Tagen (Schulwoche = wöchentliche Ausbildungszeit; einmal in der Woche sind zusätzliche betriebliche Ausbildungsmaßnahmen von bis zu 2 h zulässig); am zweiten Schultag in der Woche darf der Betrieb den Auszubildenden die restliche Zeit (Tägliche Ausbildungszeit minus Schulstunden einschl. Pausen) im Betrieb einsetzen.
- Freistellung am Tag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung, wenn es ein Arbeitstag wäre.

Teilzeitberufsausbildung
- bisher nur in begründeten Einzelfällen mit Nachweis möglich, nun ohne Einschränkung, wenn sich die Vertragspartner einig sind
- während der gesamten Ausbildungszeit oder in einem bestimmten Zeitraum der Ausbildung
- bezieht sich auf die betriebliche Ausbildungszeit, Schule und ÜA sind voll zu absolvieren
- Reduktion der Ausbildungszeit um bis zu 50 % möglich, dann im Regelfall unter entspr. Verlängerung der Ausbildungsdauer (außer mit Antrag auf Verkürzung einhergehend) und unter entspr. Reduktion der Vergütung
- Verlängerung auf bis zu 4,5 Jahre möglich, auf Wunsch zusätzlich bis zur nächsten Prüfung
- Vergütungssprünge: Ausbildungszeit durch drei geteilt, auf vollen Monat gerundet
- Verlängerung nach § 8 (2) bleibt unberührt

Wo finde ich eine Vorlage für den Ausbildungsvertrag?

https://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/gaertner/formulare/index.htm

Auf dieser Homepage der Landwirtschaftskammer NRW finden Sie immer die aktuellen Dokumente. Dort ist am Anfang auch ein Merkblatt hinterlegt, in dem Sie eine Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen finden und weitere nützliche Informationen.

Noch ein wichtiger Hinweis: Der Berufsausbildungsvertrag ist gemäß §§10 und 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor Ausbildungsbeginn abzuschließen und gemäß §36 BBiG unverzüglich nach Abschluss des Vertrages der Landwirtschaftskammer zur Eintragung vorzulegen.

 

Wann kann die Ausbildungszeit verkürzt werden?

Auch wenn ein 3-jähriger Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Dies ist möglich, wenn der Auszubildende sehr gute Ergebnisse in der Zwischenprüfung erhält sowie der Betrieb, die Schule und die Landwirtschaftskammer dies befürworten. Es kann auch direkt ein 2-jähriger Ausbildungsvertrag vereinbart werden, wenn z.B. eine allgemeine Hochschulreife bei dem Auszubildenden vorliegt. Eine Auflistung aller Voraussetzungen auf Verkürzung finden Sie hier: https://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/gaertner/formulare/dauer/index.htm.

Wem muss ich den Ausbildungsvertrag vorlegen?

Den ausgefüllten Ausbildungsvertrag müssen Sie an drei Stellen senden:

1. Landwirtschaftskammer NRW

Die Landwirtschaftskammer benötigt zusätzlich noch den Personalbogen sowie die Erklärung zum Wahlpflichtkurs. Bei Minderjährigen ist die ärztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Bei Auszubildenden, die für eine 2-jährige Ausbildung berechtigt sind ist entweder eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses beizulegen oder die Verzichtserklärung zur Ausbildungsdauer.

2. Berufsschule

3. AuGaLa

Wenn Sie AuGaLa-umlagepflichtiger Betrieb sind, melden Sie Ihre neuen Auszubildenden online über www.augala.de an. Dann erhalten Sie automatisch spätestens bis zum Ende der Probezeit kostenlos das Berichtsheft und die Pflanzenbücher zugeschickt.
Nicht umlagepflichtige Ausbildungsbetriebe wenden sich an die GBS. Über die Internetseite www.augala.de ist die Übermittlung auch online möglich.

Alle Adressen, zu denen Sie den Ausbildungsvertrag senden müssen und hilfreiche Informationen finden Sie hier: https://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/pdf/gb-mb-vertrag.pdf

Wie entscheide ich, wie lange die Probezeit dauern soll?

Die Probezeit zu Beginn der Ausbildung dient dazu, dass sich der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende kennen lernen und herausfinden, ob sie langfristig zusammenarbeiten möchten. Die Länge der Probezeit können Sie selbst bestimmen. Das Berufsbildungsgesetz gibt nur vor, dass sie zwischen einem und vier Monaten dauern muss.

Wie sieht die aktuelle Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag aus?

Die aktuellen Ausbildungsvergütungen finden Sie hier:

https://www.landschaftsgaertner.com/verguetung


Berufsschule

Welche Berufsschule kommt für meine Auszubildenden in Frage?

Generell kommen 18 nordrhein-westfälische Berufsschulen für den Garten- und Landschaftsbau in Frage, aus denen in NRW frei gewählt werden kann. Die Auswahl des Schulstandortes richtet sich in den meisten Fällen nach der Erreichbarkeit und der Form des Blockunterrichtes.

Eine Übersicht aller Berusschulen in NRW gibt es hier: https://www.galabau-nrw.de/faqs-in-der-ausbildung

Wie sieht es mit der Anmeldung aus?

Die Auszubildenden selbst oder der Ausbildungsbetrieb kann die Anmeldung zur/m Berufsschule / Berufskolleg vornehmen.

Anmeldungen nehmen die meisten Berufsschulen / Berufskollegs am liebsten online über das Portal www.schueleranmeldung.de entgegen.


Prüfungen

Wie gestalten sich die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung?

Die Zwischenprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, für den bis zu 70 Minuten und einem praktischen Teil, für den maximal drei Stunden angesetzt sind. Die Pflanzenbestimmungsprüfung dauert ca. 30 Minuten. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung fließen nicht in die Abschlussprüfung ein, geben aber dem Prüfling eine Vorstellung von der Abschlussprüfung. Gute Ergebnisse werden z.B. auch damit belohnt, dass man zur Teilnahme an der Talentschmiede des Verbandes (VGL NRW) eingeladen wird.

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsteilen. Die schriftliche Prüfung dauert bis zu 3 Stunden, die mündliche Prüfung bis zu 60 Minuten und die Pflanzenbestimmung bis zu 30 Minuten. Für den praktischen Prüfungsteil stehen für die Erstellung eines landschaftsgärtnerischen Gesamtwerk maximal 5 Stunden zur Verfügung, das aus fünf komplexen Prüfungsaufgaben besteht. Das Gesamtwerk ist in einem Prüfungsgespräch zu erläutern, das sich auf fünf Prüfungsaufgaben beziehen muss. Der Prüfungsbereich Baustellenabwicklung und Bautechnik soll dabei mit mindestens drei Aufgaben und der Bereich Vegetationstechnik mit mindestens einer Aufgabe vertreten sein.

NEU ist, dass ab der Sommerprüfung 2024 in der Pflanzenkenntnisprüfung neben dem botanischen immer auch der deutsche Name gefordert wird. Er wird maximal mit der Hälfte der Punkte gewichtet, die sich für den vollständigen botanischen Namen erzielen lässt.

Die nächsten Prüfungstermine können Sie hier einsehen:
https://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/gaertner/pruefungen/index.htm

Welche Unterstützungsmöglichkeiten kann ich meinen Auszubildenden anbieten?

Eine gute Möglichkeit selbst einen Einblick in das Können Ihrer Auszubildenden zu bekommen, ist das Üben im Betrieb. Ob es monatlich feststehende Treffen sind oder spontane Übungstage, ist dabei Ihnen überlassen.

Eine kostenlose Nachhilfemöglichkeit bietet die Agentur für Arbeit mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen an (abH). Hier können Ihre Auszubildenden Unterstützung in allgemeinbildenden Fächern erhalten.
Fachliche Hilfe bieten die Kurse zur Prüfungsvorbereitung z.B. von der Landwirtschaftskammer NRW oder den Junggärtnern: https://www.landwirtschaftskammer.de/pcaruso/gartenbau

 

Was passiert, wenn mein Auszubildender die Abschlussprüfung nicht besteht?

Bei nicht bestandener Prüfung wird Ihrem Auszubildenden von der zuständigen Stelle mitgeteilt, welche Leistungen er in der Prüfung erbracht hat und welche Leistungen er in einer Wiederholungsprüfung erneut erbringen muss. Diese kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Der Ausbildungsvertrag verlängert sich in der Regel um die Zeit bis zur Wiederholungsprüfung. Dazu muss folgendes Formular ausgefüllt werden: https://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/pdf/antrag-verlaengerung.pdf

Wie lange darf ich meinen Auszubildenden nach Bestehen der Prüfung weiterbeschäftigen?

Ab dem Tag der bestandenen Abschlussprüfung ist der Prüfling kein Auszubildender mehr. Der Ausbildungsvertrag ist also nicht mehr gültig. Sie können ihn natürlich weiterbeschäftigen. Dazu ist ein neuer Vertrag abzuschließen.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass bei bestandener Abschlussprüfung und nicht gewünschter Übernahme des Azubis nichts danebengeht. Hat der Azubi seine Prüfung bestanden und erscheint am darauffolgenden Tag einfach zur Arbeit, obwohl im Betrieb keine Weiterbeschäftigung gewünscht ist, kann es durch die bloße Weiterbeschäftigung zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kommen. Eine klare Aussage zur nicht gewünschten Weiterbeschäftigung muss also getroffen werden. Erscheint der Azubi am Tag nach der bestandenen Prüfung, obwohl eine klare Absprache besteht, muss er direkt weggeschickt werden.


Überbetriebliche Ausbildung

Wie melde ich den Auszubildenden zur Überbetrieblichen Ausbildung an?

Die Auszubildenden absolvieren während ihrer Ausbildungszeit sechs Pflichtkurse und einen Wahlpflichtkurs. Die Entscheidung für den Wahlpflichtkurs (es gibt insgesamt fünf zur Auswahl) muss zusammen mit dem Ausbildungsvertrag bei der Landwirtschaftskammer eingereicht werden: https://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/pdf/gb-wahlkurs-galabau.pdf

Wenn der Betrieb möchte, dass der Auszubildende darüber hinaus weitere Kurse besuchen soll, kann er aus dem Wahlpflichtkursangebot wählen: https://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/pdf/gb-zusatz-galabau.pdf.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit ihre Auszubildenden zum Kurs „Digitale Baustelle“ bei der DEULA anzumelden. Entsprechende Informationen erhalten Sie von uns über Rundschreiben oder von der Landwirtschaftskammer. Aktuell werden auch die Kurskosten vom AuGaLa übernommen.

In diesem Zusammenhang möchten wir alle Ausbilder darüber informieren, dass wir ebenfalls ein kostenfreies Angebot „Digitale Baustelle für Ausbilderinnen und Ausbilder“ mit unserem Partner NETZWER Q4.0 entwickelt haben. Bitte melden Sie sich bei uns bei Interesse!

Eine gesonderte Anmeldung zu den Pflichtlehrgängen ist nicht nötig. Die Landwirtschaftskammer NRW lädt automatisch die Auszubildenden zu allen Lehrgängen ein.

Welche Kosten übernimmt das AuGaLa, welche nicht?

Das AuGaLa übernimmt für alle AuGaLa-umlagepflichtigen Betriebe die Kosten für die sechs Pflichtkurse und für einen Wahlpflichtkurs. Wenn der Betrieb möchte, dass der Auszubildende darüber hinaus weitere Lehrgänge aus dem Wahlpflichtkursangebot besucht, sind die Kosten vom Betrieb zu zahlen. Dies gilt auch für AuGaLa-umlagepflichtige Betriebe.


Sonstiges

Wie sieht es mit Überstunden bei den Auszubildenden aus?

Grundsätzlich sollten Azubis keine Überstunden machen, was natürlich nicht immer einzuhalten ist. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Werden Auszubildende, die über 18 Jahre alt sind, zur Mehrarbeit herangezogen, sollte zeitnah ein Zeitausgleich mit Freizeit versucht werden. Erst wenn das auch nicht möglich ist, sollten Überstunden ausbezahlt werden. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Regel nicht länger als 8 Stunden täglich und maximal 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Wie sieht es mit dem Winterdienst bei Auszubildenden aus?

Winterdienst ist kein Ausbildungsinhalt. Auch eine Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag ist unwirksam. Dementsprechend kann auch keine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen werden, wenn der Auszubildende die Winterdiensttätigkeit verweigert. Der Auszubildende kann im Winterdienst beschäftigt werden, wenn er Volljährig ist, wenn er es freiwillig macht, wenn die Arbeitszeit als Überstunden gerechnet werden und diese dann dementsprechend anders vergütet werden.

Wie gehe ich bei Problemen in der Ausbildung vor?

Ihr wichtigster Ansprechpartner bei Problemen in der Ausbildung ist Ihr/e Ausbildungsberater/in. In dieser Übersicht finden Sie den Ausbildungsberater für Ihre Region: https://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/pdf/gb-ausbildungsberater.pdf

Ausbildungsberater*innen geben Auskünfte zu allen Fragen der Berufsausbildung - vom Abschluss des Ausbildungsvertrages bis zur Abschlussprüfung. Dabei stehen sie in engem Kontakt mit den Berufsschulen. Sie handeln im Interesse der Ausbildenden als auch der Auszubildenden und vermitteln bei Konflikten unparteiisch.

Welche generellen zusätzlichen Angebote stellt mir der VGL NRW für meine Auszubildenden zur Verfügung?

Vorbereitet in die Ausbildung

Mit der 3-tägigen Schulung "Vorbereitet in die Ausbildung" können Sie Ihre Auszubildenden noch vor dem ersten Arbeitstag fit machen und ihnen das notwendige Rüstzeug für Ihren Betrieb mitgeben. Weitere Informationen und Schulungstermine unter:
https://www.galabau-nrw.de/nachwuchswerbung-nrw

Landschaftsgärtner-Cup

Der Landschaftsgärtner-Cup NRW ist die nordrhein-westfälische Meisterschaft der Auszubildenden im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Auszubildende treten in 2er-Teams gegeneinander an und durchlaufen verschiedene Stationen. Das Siegerteam kann sich über 400 Euro freuen und die Teilnahme an der deutschen Meisterschaft.

Talentschmiede

Hier erhält Ihr Auszubildender Fachwissen, das über die Inhalte während der Ausbildung hinausgeht. Ein guter Mix aus Praxis und Theorie. Aber es werden nur die Auszubildenden mit den besten Ergebnissen in der Zwischenprüfung dazu eingeladen. Lernen zahlt sich hier also doppelt aus!

Landschaftsgärtner on Tour

Arbeiten im Ausland - wer davon als Auszubildender träumt, sollte an den Erasmus+ Praktika teilnehmen. Ein ein bis dreiwöchiges Praktikum mit ganz viel Praxis erwartet Ihre Auszubildenden in verschiedenen Ländern. Aktuelle Reiseziele und Termine finden Sie hier:
https://www.galabau-nrw.de/landschaftsgaertner-on-tour

BGL-Bildungspreis

Diese Auszeichnung vergibt der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.  jährlich an besonders engagierte Fachkräfte (Landschaftsgärtner*in/Meister*in/Techniker*in/Agrarbetriebswirt*in). Alle Informationen gibt es hier: www.bgl-bildungspreis.de.